Definition der Verhaltensnoten anhand der Gesetzeslage:
Sehr zufriedenstellend:
andauernde, gute Mitarbeit, Einordnung in die Klassengemeinschaft mit Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Verständnis, Förderung der Unterrichtsarbeit durch Fragen, Material etc., regelmäßiges und pünktliches Erscheinen
immer alle Unterrichtsmaterialien (auch HÜ) vorhanden, Schul- und Hausordnung werden eingehalten, außerhalb des Unterrichts ist der Schüler freundlich und höflich
Zufriedenstellend:
Pflichten werden erfüllt, trägt zum Allgemeinwohl wenig bei, es gibt kleinere Mängel im Sozialverhalten, kann hilfsbereit sein, ist außerhalb der Schule höflich
Wenig zufriedenstellend:
behindert die Unterrichtsarbeit: schwätzt, stört, ist unhöflich, gibt Widerworte, kann kein Fehlverhalten eingestehen, ist bei Ermahnungen uneinsichtig, spricht Verleumdungen aus, beleidigt Mitschüler oder Lehrer, fälscht Unterschriften
Nicht zufriedenstellend:
Diebstahl, Lügen, Gefährdung anderer und sich selbst, Zerstörungen, Beschädigungen, Schlägerei