Definition der Verhaltensnoten anhand der Gesetzeslage:

Sehr zufriedenstellend:

andauernde, gute Mitarbeit, Einordnung in die Klassengemeinschaft mit Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Verständnis, Förderung der Unterrichtsarbeit durch Fragen, Material etc., regelmäßiges und pünktliches Erscheinen

immer alle Unterrichtsmaterialien (auch HÜ) vorhanden, Schul- und Hausordnung werden eingehalten, außerhalb des Unterrichts ist der Schüler freundlich und höflich

Zufriedenstellend:

Pflichten werden erfüllt, trägt zum Allgemeinwohl wenig bei, es gibt kleinere Mängel im Sozialverhalten, kann hilfsbereit sein, ist außerhalb der Schule höflich

Wenig zufriedenstellend:

behindert die Unterrichtsarbeit: schwätzt, stört, ist unhöflich, gibt Widerworte, kann kein Fehlverhalten eingestehen, ist bei Ermahnungen uneinsichtig, spricht Verleumdungen aus, beleidigt Mitschüler oder Lehrer, fälscht Unterschriften

Nicht zufriedenstellend:

Diebstahl, Lügen, Gefährdung anderer und sich selbst, Zerstörungen, Beschädigungen, Schlägerei

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